
Die Krise hält an und Kurzarbeit ist derzeit in vielen Betrieben angesagt. Im Rahmen des Konjunkturpakets II hat die Bundesregierung neue Regelungen dafür beschlossen. Neben einer Verlängerung der maximalen Kurzarbeitszeit soll die Qualifizierung und Weiterbildung von Mitarbeitern gefördert werden. Qualifizieren statt entlassen lautet das Motto des Programms.
Für Mitarbeiter die während der Kurzarbeit an Qualifizierungsmaßnahmen teilnehmen, können nun die vollen Sozialversicherungsbeiträge, sowie ein Teil der Lehrgangskosten (25%-80%) übernommen werden. Für gering qualifizierte Mitarbeiter können sogar die vollen Lehrgangskosten, sowie ein Zuschuss zu Fahrtkosten und Kinderbetreuungskosten übernommen werden.
Kann für das Programm auch E-Learning genutzt werden? Laut Aussage der Bundesagentur für Arbeit ist eine Förderung von Blended Learning Kursen grundsätzlich möglich, müsse aber im Einzelfall geprüft werden. Mehr zum Thema kann man hier nachlesen.
Nähere Informationen zu Bedingungen und Umfang der möglichen Förderung bekommt man hier, hier oder bei seiner zuständigen Arbeitsagentur. Weiterbildungsangebote mit E-Learning Anteilen findet man z.B. bei der IHK.Online-Akademie oder beim WebKollegNRW.



